Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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und Hamburg-Finkenwerder


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Ein Luftverkehrsunternehmen ist nicht zu einer Ausgleichsleistung bei einer großen Verspätung vepflichtet, wenn diese auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht und durch zumutbare und in der gegebenen Situation (hier: nach Startabbruch infolge Vogelschlags) mögliche Maßnahmen nicht vermieden werden konnte.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2014
Eine höhere Hundesteuer für Kampfhunde ist zwar zulässig, aber sie darf nicht so hoch sein, dass sie einem Verbot gleichkommt.
Der kostengünstige Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung endet auch dann mit der Vollendung des 37.
Bundessozialgericht, Urteil vom 15.10.2014
Im Bestand einer Bibliothek befindliche Bücher dürfen nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs digitalisiert und den Nutzern an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung gestellt werden.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 11.09.2014
Wer einen sogenannten framenden Link setzt, macht sich nach der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes keiner Urheberrechtsverletzung schuldig.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 21.10.2014
Aufgrund ihrer Kenntnis von der über mehrere Jahre bestehenden drohenden Zahlungsunfähigkeit ihres Schuldners ist eine Bank zur Rückzahlung von rund 8000 Euro verurteilt worden, welche der Schuldner an diese geleistet hatte.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 16.10.2014
Können die beteiligten Parteien eines Versicherungsvertrages eine behauptete Nebenabrede nicht beweisen, ist der Inhalt des Versicherungsscheines als richtig und vollständig zu werten.
Landgericht Coburg, Urteil vom 29.08.2014
Eine Rückforderung von zu viel gezahlter Rente ist nur gerechtfertigt, wenn sich der Empfänger grob fahrlässig verhalten hat.
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 30.07.2014
Nach dem Anfechtungsgesetz ist eine vorsätzliche Benachteiligung erforderlich.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.07.2014
Beruhen Verspätungen im Flugverkehr auf einem Generalstreik oder dem Ausfall des Radars, können Flugreisende nicht auf die Zahlung einer Ausgleichssumme pochen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.06.2014