Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

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und Hamburg-Finkenwerder


OLG Koblenz zur Verkehrssicherheit

Treppengeländer sind nicht immer erforderlich.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass nicht jede zu einem öffentlichen Weg gehörende Treppe ein Geländer haben muss. Ein Geländer oder ein Handlauf sind nur erforderlich, wenn eine versteckte Gefahrenlage vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn mögliche Verletzungsgefahren für den sorgsamen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind.
 
OLG Koblenz, Urteil OLG Koblenz 1 U 1069 17 vom 05.07.2018
Normen: § 33 Abs. 7 S.1 LBauO, § 1 Abs. 2 Nr. 1 LBauO
[bns]